Die ersten Schritte zur Emanzipation

Die Emanzipation von Frauen hat ihren Ursprung im lateinischen Wort emancipatio, was wörtlich übersetzt „aus der Hand nehmen“ bedeutet. Im übertragenen Sinne verstand man darunter „die Entlassung des Sohnes aus der väterlichen Gewalt“. Der Ursprung der mancipatio fand sich darin, dass der Familienvater, der pater familias, seine väterliche Gewalt über seinen Sohn oder über seine Tochter an einen Dritten übertragen konnte. Unter der emancipatio im juristischen Sinn verstand man die „Entlassung aus“ der väterlichen Gewalt in die Selbstständigkeit.

Ziel des emanzipatorischen Bestrebens war die Gleichstellung an Freiheit und Gleichheit im Sinne der Gleichberechtigung bzw. Gleichstellung von Mann und Frau, als auch die Verringerung von seelischer, und ökonomischer Abhängigkeit.

Wenngleich die Emanzipation der Frau, begünstigt durch die Auswirkungen des 2. Weltkrieges rund um 1945, einen massiven Aufschwung erfuhr, hat es noch etlicher Jahre bedurft, um eine Gleichstellung von Mann und Frau in einigen Belangen zu erreichen. Die UNO hat letztlich 1975 zum internationalen Jahr der Frau erklärt. Die Gleichstellung von Männern und Frauen war – wenngleich nur am Papier – geboren.

Das Beibehalten von an Gewalt an Mädchen und Frauen

Leider spiegelt sich dies in unserer Gesellschaftsstruktur oftmals nicht wieder. So steigt die Zahl an Femiziden traurigerweise jährlich an.

Unter dem Begriff „Femizide“ versteht man Verbrechen an Frauen (bzw. am weiblichen Geschlecht), weil sie Frauen sind. Dies widerspricht jedoch ganz klar den Bestrebungen und Grundwerten der Emanzipation, da Männer, darunter überwiegend die eigenen Ehemänner, Lebensgefährten, Freunde oder männlichen Familienangehörigen, aufgrund ihres patriarchalen Denkens glauben, dass sie aufgrund ihres Geschlechtes mehr Rechte und Ansprüche haben als Frauen bzw. an Frauen. Sie sehen Frauen oftmals als ihren Besitz bzw. ihr Eigentum an“ und scheuen nicht vor Gewalttaten zurück, wenn Frauen versuchen, aus der Beziehung zu entkommen.

Die Täterstruktur

Gewalt gegen Frauen wird in allen sozialen Schichten und zwischen allen Familienverhältnissen ausgeübt. So kommt es nicht selten vor, dass sich Väter, Stiefväter oder Großväter an den eigenen Kindern oder Enkeln vergehen bzw. diesen physische und psychische Gewalt antun. Traurige Bestätigung ist weiters, dass sich die Täter oftmals in einem sehr nahen Verhältnis zum späteren Opfer befinden. So sind die Täter, neben Familienmitgliedern, meist (Ex-) Partner.

Die Ausübung von Gewalt

Diese Männer, die Mädchen bzw. Frauen sehr nahestehen, schaffen es, sie in ihre Abhängigkeit zu bringen, sodass diese oftmals Angst vor ihnen haben und sich nicht trauen, aus der gewaltgeprägten, wobei es sich hier um physische und psychische Gewalt handelt, Beziehung zu entfliehen. Traurigerweise ist es für Opfer von Gewalt oftmals „normal“ vom eigenen Partner körperlich misshandelt zu werden.

Die Arten von Gewalt

Die ersten Übergriffe erfolgen oft unbemerkt. So entwickelt sich in Partnerschaften schleichend ein System der Kontrolle, der herabschätzenden und abwertenden Gesprächskultur in Form von verbaler Gewalt, sei es in den eigenen vier Wänden, sei es in weiterer Folge im Freundeskreis. Dies ist zumeist die erste Stufe der Gewalt, nämlich in Form von psychischer Gewalt, denen Frauen ausgesetzt sind.

Die bekannteste Form neben der oben beschriebenen Erniedrigung ist wohl das Stalking. Hier verstehen es Männer, Frauen stets unter Kontrolle zu haben, ihnen zu folgen bzw. sie zu verfolgen, sie körperlich zu attackieren Häufig kommen leichte Stalking-Handlungen vor. Der Täter kontaktiert das Opfer unzählige Male telefonisch oder hält sich in der in der Nähe des Opfers auf, auch wenn ihm dies untersagt wurde. Schon diese leichteren Formen des Stalkings können beim Opfer, je nach dessen Belastbarkeit und Empfindlichkeit, psychische und physische Reaktionen hervorrufen, die sich mit Dauer des Stalkings steigern und zu Krankheiten, Berufsunfähigkeit bis hin zur Erwerbsunfähigkeit führen.

Damit einher geht die physische Gewalt, welche oftmals mit einer „leichten Ohrfeige“ beginnt, und mit massiven Schlägen gegen das Gesicht und den Körper, Messerattacken, etc… bis hin zum Mord endet.

Keine Scheu vor einer Anzeige!

Wichtig ist es, jeden, und damit gemeint wirklich jeden Fall von körperlicher und physischer Gewalt zur Anzeige zu bringen. Dazu stehen diverse Opferschutzeinrichtungen zur Verfügung, welche Opfern von physischer und psychischer Gewalt mit Rat und Tat zur Seite stehen, sie unterstützen und zu polizeilichen und gerichtlichen Einvernahmen begleiten.

Unterstützt werden Opfer von Gewalt auch durch Rechtsanwält*innen, welche sie durch das gerichtliche Verfahren führen und ihre Rechte vor Gericht vertreten.

Es ist wichtig, jede Frau vor Gewalthandlungen zu schützen – das kann nur dann gelingen, wenn alle strafbaren Handlungen von Gewalt zur Anzeige kommen!

Zur Person:

Dr. Tanja Gewolf-Mulley ist seit 2011 als selbständige Rechtsanwältin in Klagenfurt tätig. Ihre Tätigkeitsbereiche umfassen im Wesentlichen das Familienrecht, das Erbrecht, die Abwicklung von Kaufverträgen und Wirtschaftsrecht. Einen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit bildet die juristische Prozessbegleitung, sohin die Vertretung von missbrauchten Kindern und Frauen. Diese werden von ihr juristisch beraten, betreut, bei Einvernahmen vor der Polizei und bei Gericht begleitet, wo Dr. Gewolf-Mulley die Interessen der Kinder und Frauen vertritt. Bei der Ausübung dieser Tätigkeit arbeitet sie eng mit den namhaften Opferschutzeinrichtungen des Landes Kärnten zusammen, die den Opfern psychisch unterstützen.